Sicherheit im Notfall

| Andrea Pichottka

Haben Sie schon einmal überlegt, was passiert, wenn Sie Ihre Wünsche, Vorstellungen, Ziele oder Dinge des alltäglichen Lebens nicht mehr eigenständig entscheiden oder regeln kön-nen? Was passiert dann? Wer regelt die Dinge des täglichen Lebens für Sie? Wer trifft für Sie und vor allem in Ihrem Sinne dann die Entscheidungen.

Und hätten Sie gewusst, dass in Deutschland keine volljährige Person für eine andere geschäftsfähige volljährige Person Entscheidungen treffen darf? Nicht einmal die Ehe- oder Lebenspartner, ihre Kinder oder sonstige Angehörige.

Können Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen - sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder aus Altersgründen - und liegen keine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder andere Rechtsdokumente vor, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

Wollen Sie, dass fremde Menschen über Sie oder Ihre Kinder bestimmen?

Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung oder einem Testament sichern Sie sich ein Höchstmaß an Selbstbestimmung.

Die IG BCE Bonusagentur bietet den Mitgliedern der IG BCE und ihren Familienangehörige mit ihrem Partner - der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen - eine ganzheitliche Unterstützung, sowohl in der medizinisch-organisatorischen als auch in der rechtlichen Notfallvorsorge.

Rechtliche Notfallvorsorge

Die rechtliche Notfallvorsorge umfasst aktuelle und rechtswirksame Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung etc.), die man sich von Experten (Rechtsanwälten oder Notaren) erstellen lassen sollte, damit sie später auch von allen Stellen anerkannt sind und keine Fehler aufweisen. Frei erstellte oder über verschiedene Kanäle abrufbare Dokumente bieten nicht immer die Garantie, dass diese auch von den entsprechenden Stellen später anerkannt werden.

Organisatorische Notfallvorsorge

Die organisatorische Notfallvorsorge sorgt dafür, dass diese Dokumente im Notfall auch gefunden werden und den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen (z. B. dem Arzt im Krankenhaus), ohne Zutun des Betroffenen zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass sie auch permanent, also auch nach ihrer Erstellung, aktuell gehalten werden müssen, und zwar hinsichtlich der Aktualität persönlicher Daten (Erreichbarkeit der Angehörigen) und rechtlicher Regelungen.

Mitglieder der IG BCE erhalten über die Bonusagentur hier umfassende Unterstützung.

Interviews mit Rechtsanwalt Lutz Arnold zur Patientenverfügung, zur Vorsorgevollmacht und zum Sorgerecht

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