Erst krank, dann arm?

Etliche Zehntausende Arbeiter und Angestellte sind jedes Jahr von Berufsunfähigkeit betroffen und scheiden aus dem Arbeitsleben aus. Und die Ursachen werden vielfältiger.

Dennoch ist das Thema Berufsunfähigkeit bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht sehr präsent. Fragt man sie nach möglichen Gründen für eine mögliche Berufsunfähigkeit, so werden zumeist Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Erkrankungen des Bewegungsapparates genannt. Tatsächlich sind aber inzwischen, zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Forsa-Studie im Auftrag des F.A.Z.-Instituts, psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten mit 29% die häufigsten Ursachen. Es kann also jeden treffen.

Die Mehrheit der Bevölkerung, so heißt es in der Studie, sieht zwar das Risiko einer Berufsunfähigkeit (und andere Risiken wie Pflegefall oder Invalidität), für sich selbst und die Angehörigen wird es aber lieber verdrängt. Dabei können die Folgen einer Berufsunfähigkeit fatal sein. Oft geht es dann nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell bergab. Glück hat immerhin, wer vor 1962 geboren wurde, also älter als 52 Jahre ist. Hier greifen noch alte gesetzliche Regeln für die Erwerbsunfähigkeitsrente. 

Gekniffen sind jedoch alle jene, die später zur Welt kamen. Sie müssen sich privat absichern, durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel. Doch unter den zahlreichen Angeboten das wirklich individuell passende zu finden, ist eine Herkules-Aufgabe. Das liegt vielleicht auch daran, dass die Versicherer hier einen wahren Bedingungs-Dschungel geschaffen haben. 

Die Zeitschrift ÖKOTEST kritisiert in ihrer Ausgabe vom März 2014 zu Recht, dass mit Ausschlussklausen, Risikozuschlägen oder detaillierten Arztberichten etliche Hürden und Fallstricke vor einem Abschluss stehen. Abgesehen davon, dass die Versicherung für manche Berufsgruppen schwer, nur mit Abstrichen oder gar nicht zu bekommen ist, sind die die entscheidenden Klauseln oft für den Nicht-Fachmenschen unverständlich. Wissen Sie zum Beispiel auf Anhieb, was eine abstrakte Verweisung ist?

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte, der in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, auf die Ausübung einer neuen Tätigkeit verwiesen wird, die er zwar ausüben könnte, aber tatsächlich nicht ausübt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisbarkeit aus Sicht des Versicherten von besonderer Bedeutung, da es für die Verweisbarkeit unerheblich ist, ob die Arbeitsmarktsituation die Aufnahme eines anderen Berufes zulässt. Das Risiko, trotz vorliegender Berufsunfähigkeit den Berufswechsel erfolgreich zu gestalten, geht voll zulasten des Versicherten. 

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wie Versicherer gern hauptsächlich ihr eigenes Risiko minimieren wollen. Wenn man die Versicherung dann Jahre später vielleicht wirklich benötigt, stellt man häufig fest, dass die erhoffte Rente viel schwerer zu bekommen ist als erwartet. Die Bonusagentur hat bei der Wahl ihrer Partner vor allen auch darauf geachtet, wie hoch die Schadens- und Prozessquote des Versicherers ist, um diesen Problemen vorzubeugen. Hinzu kommt:  „Der Versuch, auf eigene Faust die beste Police zu finden, kommt einem Glücksspiel gleich.“ Dies ist, kurz zusammengefasst, das Ergebnis vieler Tests durch Verbraucherschützer, die Erfahrung von Anwälten und die Schlussfolgerung der Zeitschrift „Öko-Test“.   

Staatliche Förderung

Auch der Staat sieht eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit als notwendig an. Deshalb hat er den Katalog der geförderten Produkte seit dem 01.01.2014 um Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen erweitert. Beschlossen wurde dieses mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Demnach können bis zu 20.000 EUR Beitrag jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

Eine qualifizierte Beratung ist aus unterschiedlicher Sicht besonders beim Thema Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unerlässlich.

Die unabhängigen Berater der Bonusagentur stehen Ihnen als IG-BCE-Mitglied hier kostenlos mit kompetentem Rat zur Seite. Über die Bonusagentur erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen Versicherungsschutz von Anfang an, ohne Wartezeit, mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis.

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